Das sind die Forderungen zur Bundestagswahl 2025 der LiveMusikKommission – dem Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.:
Weitere Informationen findet ihr hier. Die Kernforderungen stehen hier zum Download bereit.
2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen
Es gilt, künftig eine regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall einzuführen, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dabei gilt es u.a. sicherzustellen, dass die Einstufung von Verhaltenslärm des vom Publikums im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht. Eine Arbeitsgruppe aus UMK, BMK, WMK und KMK sollte eingerichtet werden, um neue Schallregularien zu formulieren und eine kulturelle Stadtentwicklung gezielt voranzutreiben. Es gilt, das Bundesschallschutzprogramm im BMWSB zu verstetigen und mit einer auskömmlichen Finanzierung von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszustatten, um Nutzungskonflikte zwischen kulturellen Orten und Nachbarschaften nachhaltig zu lösen.
4. Politische Unterstützung bei der Einrichtung des Live Music Fund
Die Club- und Live-Musikszene in Deutschland steht durch steigende Kosten und fehlende Einnahmen unter immensem Druck. Der britische Kulturminister hat die Live-Musikbranche dort dazu aufgerufen, eine freiwillige Ticketabgabe einzuführen, um die finanzielle Notlage von Musikspielstätten zu lindern und ein nachhaltiges, durch die Branche entwickeltes Fördertool zu schaffen. Dadurch soll ein „Kreislauf der Musikkultur“ – indem größere Veranstaltungen und etablierte Akteure dazu beitragen, kleinere Venues, Nachwuchskünstlerinnen und lokale Szenen zu fördern – geschaffen werden. Die Einrichtung eines ähnlichen Fördertools, z.B. des Live Music Fund Germany der Bundesstiftung LiveKultur, sollte politisch unterstützt werden, um gezielt kleine Veranstaltungsorte zu fördern, Nachwuchskünstlerinnen zu stärken und die kulturelle Vielfalt der Livemusik in Deutschland zu sichern.
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3. Verstetigung und Ausbau der Musikclub- und Festivalförderungen auf Bundesebene
Es bedarf der Verstetigung und des Ausbaus der bestehenden Musikclub- und Festivalförderung bei der Initiative Musik (zwecks Deckung nachgewiesener Bedarfe) sowie der Schaffung eines nachhaltigen Investitionsprogramms „Investitionsfonds: Zukunft der Musikspielstätten” auf Bundesebene zur Bewältigungen der ökologischen Transformation.
